Der wichtigste Raucherprozess seit Friedhelm Adolfs oder vielleicht sogar überhaupt
Mehrere Jahre lang hat der inzwischen verstorbene Friedhelm Adolfs, Deutschlands bekanntester Raucher nach Helmut Schmidt, vor Gericht um den Verbleib in seiner Wohnung kämpfen müssen. Nachdem schließlich auch der Bundesgerichtshof die Urteile der Vorinstanzen kritisch durchleuchtet hatte und Substantielles daran zu bemängeln fand, wurde das Verfahren neu aufgerollt. Da nun endlich anstelle reiner Behauptungen der Vermieterseite Beweise geprüft und dem Urteil zugrunde gelegt werden mussten, gab es für Adolfs ein Happy End.
Das alles ist bekannt, es ging ja durch alle Medien. Was aber kaum jemand weiß: Ohne finanzielle Unterstützung von Dritten hätte Friedhelm Adolfs schon nach dem ursprünglichen Urteil des Amtsgerichts die Zwangsräumung erwartet, und er hätte nichts dagegen tun können. Denn um den Instanzenweg zu beschreiten, muss eine Kaution in vierstelliger Höhe hinterlegt werden – und zwar nicht nur einmal, sondern für jede Instanz von neuem. Für einen Rentner ohne größere Vermögensreserven eine eigentlich unüberwindliche Hürde.
Dass Friedhelm Adolfs Gerechtigkeit verschafft wurde, war aber nicht nur für ihn selbst wichtig. Wäre das Urteil der ersten Instanz, laut dem er seine Wohnung hätte räumen müssen, bestandskräftig geworden, wäre das ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen gewesen. Als Sofortwirkung wäre eine Flut von Prozessen von Vermietern zu erwarten gewesen. Wir haben Wohnungsnot-Zeiten! Viele Vermieter greifen dankbar jeden Vorwand auf, um langjährige Mieter loszuwerden und deren Wohnung nach einer Luxussanierung dreimal so teuer zu vermieten.
Um rauchende Mieter ist es in Deutschland seit Friedhelm Adolfs glücklicherweise wieder ruhiger geworden. Dafür wurde in den USA ein nicht weniger bedenklicher Präzedenzfall im Mietrecht geschaffen. Einem Medium zufolge handelt es sich dabei um die „weitreichendste, übergriffigste und am weitesten über das Ziel hinausschießende Rechtsverordnung der gesamten Obama-Regierung“: Als eine seiner letzten Amtshandlungen hat Präsident Obama, den manche Leute irrtümlich immer noch für eine Lichtgestalt halten, im Januar 2017 mit seiner Unterschrift die Weichen für ein Rauchverbot in Sozialwohnungen gestellt. Dieses Verbot soll USA-weit gelten und zum 31. Juli 2018 in Kraft treten.
Die sogenannte „Entnormalisierung“ des Rauchens hat damit inzwischen eine Eigendynamik entwickelt, die Menschenleben in einer viel perfideren Weise bedroht, als die Tabakindustrie das jemals getan hat. Wer in den USA Mieter einer Sozialwohnung ist und aus welchen Gründen auch immer aus ihr hinausgeworfen wird – dies sollte man sich vor Augen führen –, dessen nächste Station ist natürlich nicht irgendeine andere, von privat angemietete Wohnung mit toleranteren Vermietern, sondern die Obdachlosigkeit.
Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Obdachlosen wird in den USA auf zwischen 47 und 52 Jahre geschätzt. Im Vergleich zur durchschnittlichen Lebenserwartung eines Rauchers in den USA, die auf ca. 68 Jahre und damit um zehn Jahre geringer geschätzt wird als der Gesamtdurchschnitt von 78 Jahren, verliert ein Obdachloser also zusätzliche 16 bis 21 Lebensjahre. Was für ein Gesundheitsschutz soll das sein, der die Objekte seiner Fürsorge, vorgeblich, um sie vor einem vorzeitigen Tod zu bewahren, mit einem noch viel früheren Tod bedroht – aber erst nachdem man sie in vielfältiger Weise gedemütigt und der öffentlichen Verachtung preisgegeben hat?
Dem gegenüber steht übrigens nicht der kleinste erkennbare gesundheitliche Vorteil für nichtrauchende Nachbarn in anderen Wohnungen des gleichen Gebäudes.
Das alles mag noch so einleuchtend sein – rauchende Sozialmieter, dieser Tatsache muss jeder Raucher ins Auge sehen, gehören im Moment nicht zu den Minderheiten, für die sich die Medien einsetzen würden. Die Antirauchermafia wählt ihre Teilziele auf dem Weg zum Heil einer raucherfreien Welt also nach wie vor mit Geschick aus. Ein so beispielloser Präzedenzfall für behördliches Vordringen in die Privatsphäre der Bürger innerhalb ihrer eigenen vier Wände müsste aber normalerweise dennoch einen öffentlichen Aufschrei auslösen. Bislang ist das nicht der Fall. Vielleicht geschieht es ja noch, nachdem das Gesetz in Kraft getreten ist, aber dann wird es zu spät sein, es zu verhindern.
Deshalb ist die Klage, die von der New Yorker Organisation C.L.A.S.H. (Citizens Lobbying Against Smoker Harassment) gegen das U.S. Department of Housing and Urban Development (HUD, also das Wohnungsbauministerium) angestrebt wird, so wichtig. Diese Klage zielt auf die grundsätzliche Bedeutung des neuen Gesetzes ab, das Eindringen des Staates in die Privatsphäre der Bürger innerhalb ihrer eigenen vier Wände. Um ein von C.L.A.S.H. zitiertes Gerichtsurteil aufzugreifen:
„Die Öffentlichkeit hat ein starkes Interesse an der Aufrechterhaltung verfassungsrechtlicher Rechte, insbesondere an dem Recht, in der eigenen Wohnung vor verfassungswidrigem Eindringen der Regierung geschützt zu sein […]. Die Entscheidung dieses Gerichts beruht auf mehreren Prinzipien: […] Alle Amerikaner sind miteinander durch das Recht und de facto verbunden. Die Aushöhlung der Rechte der Menschen auf der anderen Seite der Stadt wird letztlich die Rechte eines jeden von uns untergraben.“
Diese wichtige und durchaus erfolgversprechende Klage droht nun an der Finanzierung zu scheitern, genau wie der Instanzenweg bei Friedhelm Adolfs daran beinahe gescheitert wäre. 50.000 Dollar muss C.L.A.S.H zusammenbekommen; eine Crowdfunding-Aktion wurde gestartet, ergab bislang aber leider nur geringe Resonanz.
50.000 Dollar, das entspricht 50 Personen, die 1000 Dollar beisteuern. Oder 500 Personen, die 100 Dollar bzw. 1000 Personen, die je 50 Dollar dafür erübrigen. Es muss doch möglich sein, diese Finanzierung zu stemmen!
Sollte der Betrag nicht zusammenkommen, wird es keine Klage geben. Die Gesetzgebung wird dann ungehindert ihren Lauf nehmen. Jede Restriktion gegen das Rauchen, die in den USA erfolgreich implementiert wurde, hat aber mit ein paar Jahren Verzögerung auch in Deutschland Einzug gehalten; vom Rauchverbot in Flugzeugen über das Rauchverbot in der Gastronomie bis hin zu den sich schleichend ausbreitenden Rauchverboten unter freiem Himmel, von denen immer neue Varianten regelmäßig in die öffentliche Diskussion gebracht werden; neuerdings geht es dabei auch um Rauchverbote in Biergärten. Auch Rauchverbote in US-Sozialwohnungen werden von unseren Behörden eines Tages aufgegriffen werden, sobald sie erst einmal bestehen.
Niemand sollte also darauf vertrauen, dass das ja „weit weg“ ist und für uns keine konkreten Auswirkungen haben wird.
Ob dieser Prozess zustande kommen wird oder nicht, das steht und fällt mit jedem Einzelnen von uns. Ich habe ihn deshalb bereits finanziell unterstützt, und zwar aus schierem Eigeninteresse. Denn unsere Freiheit wird auch am Potomac verteidigt.
——————————————————————
Volltext-Übersetzung des Spendenaufrufs:
Die Privatsphäre im eigenen Zuhause hat Anspruch auf ein höchstmögliches Ausmaß an Schutz
„‚Big Brother‘ kann niemandem im Namen der öffentlichen Gesundheitsvorsorge vorschreiben, was er in der Privatheit seiner eigenen Wohnung essen oder trinken oder rauchen darf. [Hervorhebung gemäß Original]
Das Volk v. Sinclair, 387 Mich. 91 (1972)24
Der U.S. Supreme Court wiederholte das im Wesentlichen, als er schrieb:
„Die Verfassung dehnt besondere Garantien auf die Privatsphäre im eigenen Zuhause aus […]. Es ist kaum erforderlich, die unzähligen Aktivitäten aufzuzählen, die innerhalb der Begrenzungen des privaten Bereichs erlaubt sind, aber in der Öffentlichkeit verboten sein können.“
United States v. Orito, 413 U.S. 139 (U.S. 1973)
Man darf hoffen, dass kein amerikanischer Bürger dem widersprechen würde und dass er dieses Recht um jeden Preis geschützt wissen möchte.
Aus diesem Grund bittet unsere Bürgerinitiative C.L.A.S.H. (Citizens Lobbying Against Smoker Harassment) um Ihre Unterstützung bei der Finanzierung einer Klage gegen das U.S. Dept. of Housing and Urban Development (HUD), das eine US-weit gültige Regelung verabschiedet hat, mit der eine traditionell erlaubte Aktivität im eigenen Zuhause ab 31. Juli 2018 verboten sein wird. Die Klage wird am oder vor diesem Datum im District of Columbia eingereicht werden. C.L.A.S.H. wird von der Kanzlei Joshpe Mooney Paltzik, LLP, vertreten werden.
Die Hauptgründe, auf die C.L.A.S.H.s Klage sich stützt, lauten wie folgt:
- Das Grundrecht auf das Ausüben einer legalen Aktivität im privaten Bereich in den eigenen vier Wänden.
- Das HUD hat als Bundesbehörde seine Befugnisse überschritten. Die Befugnis, vermeintliche Angelegenheiten der öffentlichen Gesundheit zu regeln, bleibt den Bundesstaaten vorbehalten.
Eine vollständige Darstellung der rechtlichen Argumente kann hier eingesehen werden.
Dass es sich bei der legalen Aktivität um das Rauchen von Zigaretten oder Zigarren und, ja, auch um die Verwendung von *E-Zigaretten handelt und dass es sich bei den Betroffenen um Bewohner von Sozialwohnungen handelt, ist hier nicht von Belang. Worauf es ankommt, ist die Tatsache, dass jede traditionell erlaubte Aktivität in allen privaten Räumlichkeiten zum Abschuss freigegeben wird, wenn eine von ihnen von der Regierung verboten werden kann. Wenn Sie ihnen den Zutritt zur einen Wohnung erlauben, stehen sie als nächstes vor Ihrer eigenen Wohnungstür.
(* Das HUD hat es den lokalen Wohnungsämtern überlassen, ob sie E-Zigaretten mit einbeziehen oder nicht, und viele entscheiden sich dafür, diese in dieses Verbot aufzunehmen.)
Wer jetzt gleichgültig gegenüber Bewohnern von Sozialwohnungen ist, weil er glaubt, deren Wohnungen gehörten ihnen als Empfänger von Transferleistungen ja gar nicht, wird sich später fragen, wie es dazu kommen konnte, wenn dieselbe Politik auch in seine eigenen vier Wände eindringt.
Die Verfechter von Gesetzgebung, die sich gegen das Rauchen richtet, sind bekannt für ihr sorgfältig ausgearbeitetes schrittweises Vordringen. Sie hoffen, dass Sie kein Mitgefühl für die Bewohner von Sozialwohnungen haben und schweigen. Der Sieg, den sie auf diese Weise für sich reklamieren können, wird die Basis bilden, von der aus in weitere Bereiche der Privatsphäre vorgedrungen werden soll.
Ein hervorragendes Beispiel dafür ist der folgende Rat einer Anwaltskanzlei, die den Vorstand einer New Yorker Immobiliengesellschaft vertritt, an die Eigentümer von Gebäuden in Privatbesitz:
„Gemäß dem Grundgedanken hinter der Einführung der HUD-Regelung [kann das Management] eine Überprüfung potentieller Wohnungskäufer [erwägen], um Raucher unter den Bewohnern [komplett] zu beseitigen.“
Wie es scheint, werden Sie nicht nur nicht mehr imstande sein, eine traditionell erlaubte Aktivität in Ihrer eigenen Wohnung auszuüben, sondern Ihnen wird dafür, dass Sie sie überhaupt irgendwo ausüben, eine Wohnung von vornherein verweigert.
Aus juristischer Sicht haben Gerichte darüber hinaus festgestellt, dass die Bewohner von Sozialwohnungen Anspruch auf denselben verfassungsmäßigen Schutz ihrer Privatsphäre haben wie die Bewohner jeder anderen Privatwohnung. Gegenteilige Behauptungen sind fehlgeleitet.
Was wichtig ist: Viele Sozialmieter sind Veteranen, die eine Behinderung davongetragen haben, sowie ältere Menschen. Wer würde diesen Veteranen ins Gesicht sagen wollen, dass sie das Grundrecht auf Privatsphäre in ihrer eigenen Wohnung nicht verdient haben, weil sie nun von den Steuerzahlern unterstützt werden?
Vor allem aber würde Ihr jetziger Mangel an Mitgefühl später Ihr eigenes Zuhause gefährden. Das Urteil eines anderen Gerichts fasst zusammen, welche Rolle Sie dabei spielen, wenn Sie dabei helfen, das HUD zu besiegen:
„Die Öffentlichkeit hat ein starkes Interesse an der Aufrechterhaltung verfassungsrechtlicher Rechte, insbesondere an dem Recht, in der eigenen Wohnung vor verfassungswidrigem Eindringen des Staates geschützt zu sein […] Die Entscheidung dieses Gerichts beruht auf mehreren Prinzipien: [… ] alle Amerikaner sind miteinander durch das Recht und de facto verbunden. Die Aushöhlung der Rechte der Menschen auf der anderen Seite der Stadt wird letztlich die Rechte eines jeden von uns untergraben.“
——————————————————————
Spenden (an NYC C.L.A.S.H. Inc.) sind über gofundme hinaus auch per Postversand möglich:
NYC C.L.A.S.H., Inc.
P.O. Box 1036
Brooklyn, NY 11234
[Anm. d. Red.: Sie können auch über PayPal spenden – da NYC C.L.A.S.H. noch keinen eigenen Button für diese Aktion einrichten konnte, müssten Sie hilfsweise auf andere Buttons ausweichen.]
——————————————————————-
Spenden sind nicht steuerlich absetzbar. NYC CLASH, Inc., ist ein Graswurzel-Verein, der im Jahr 2000 gegründet wurde, um die Interessen von Erwachsenen zu vertreten und zu schützen, die sich dafür entscheiden, Zigaretten zu rauchen oder andere Formen von Tabak zu genießen oder elektronische Zigaretten zu benutzen. Wir haben nie Geld von der Tabakindustrie bekommen (aber wir würden es nehmen, wenn es uns angeboten würde).
Der Fanatismus ist das Übel.
Und komplett ungesund.
The fanatism is the evil.
And complete unhealthy.